Der Teresianische Karmel

Lebensordnung der teresianischen Karmelgemeinschaft



LEBENSORDNUNG
der
Teresianischen Karmel-Gemeinschaft

Einleitung

Alle Menschen sind berufen, durch die Verwirklichung der Liebe an der einzigartigen Heiligkeit Gottes teilzuhaben: "Ihr sollt also vollkommen sein, wie es euer himmlischer Vater ist" (Mt 5,48).

Den Weg dorthin - eröffnet durch die Taufe - finden alle in der Nachfolge Christi. Weil jedoch die Gnade Christi vielgestaltig ist, gibt es in dem Bemühen um die Heiligkeit eine Vielfalt von Gaben und Charismen, welche den Reichtum des göttlichen Geheimnisses ausdrücken und die verschiedenen Berufungen in der Kirche des Herrn begründen.

Der Ordensberuf ist nur jenen gegeben, die Gott durch einen besonderen Ruf auswählt. Dieses empfangene Geschenk wird jedoch gemeinsames Vermächtnis des des ganzen Gottesvolkes, das im Ordensleben als einem Charisma innerhalb der Kirche einen Ansporn zur Heiligkeit, einen Hinweis auf himmlische Wirklichkeiten und eine Stütze bei seinem Bemühen findet, in der Liebe zu wachsen.

Deswegen verwundert es nicht, daß im harmonischen Zusammenwirken von Gnadengaben und Charismen in der Kirche die Ordensfamilien zu Schulen der Heiligkeit werden, und zwar nicht nur für die Ordensleute selbst, sondern auch für zahlreiche Gläubige. Diese können gemäß ihrer besonderen Berufung und der daraus entspringenden geistigen Verwandtschaft in dem von ihnen geschätzten und erwählten Orden wirksame Anregung und Nahrung für ihr innerliches Leben und auch für ihren apostolischen Einsatz finden, wobei sie jedoch ihren Lebensstand in der Welt beibehalten.

Mit der kirchenrechtlichen Gegebenheit der Säkularorden oder Dritten Orden erkennen die Regularorden in diesen Gläubigen mögen sie nun Laien sein oder zum Diözesanklerus gehören eine echte Teilhabe am eigenen Charisma und nehmen sie in ihre Ordensfamilie auf, indem sie ihnen das eigene Erbe von Lehre und Leben nach dem Evangelium zur Verfügung stellen und zugleich brüderliche Hilfe in der geistlichen Leitung anbieten.

Die Säkularorden müssen durch ihr Wesen selbst dem Lebensstand ihrer Mitglieder dienen und dürfen ihn nicht ändern wollen. Deswegen muß die äußere rechtliche Verfassung auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben.

Der geforderte Einsatz liegt in der Treue zum Charisma des Ordens: Die Mitglieder dieser Säkularorden haben vollen Anteil am Ideal, an der Gnadengabe und an den Früchten dieses Charismas, bewahren dabei aber weitgehendste Eigenständigkeit gegenüber der typischen Lebensweise von Ordensleuten und volle Wertschätzung des eigenen Lebensstandes in der Welt.

Die rechtlichen Bande, die den Säkularorden mit dem Regularorden verbinden, sind deswegen vor allem Zeichen und Unterpfand einer lebendigen geistlichen Gemeinschaft unter Berücksichtigung des weltlichen Charakters der Einrichtung. Sie sollen den Mitgliedern der Säkularorden Anstoß und Hilfe geben, daß sie in Kirche und Welt ihre vielfältigen Aufgaben in christlicher Verantwortung erfüllen5.

Die Berufung zur Heiligkeit, die in der Taufe grundgelegt ist, erfordert eine Antwort. In diesem Sinne haben die Säkularorden Anteil am Bemühen um die Vollkommenheit gemäß demEvangelium. Sie stehen dabei in einem regen geistigen Austausch untereinander, gehen aber ihren Weg gemäß dem eigenen Charisma und im Dienste an der gemeinsamen Sendung der Kirche.

Die Teresianische Karmel-Gemeinschaft bzw. der Säkularorden der Unbeschuhten Karmeliten nimmt jene Gläubigen auf, die sich durch besondere Berufung bemühen, in der Welt und in geschwisterlicher Verbundenheit ein Leben nach dem Evangelium zu führen, durchdrungen vom Geist des betrachtenden Gebets nach dem Vorbild Marias und belebt vom apostolischen Eifer nach dem Beispiel und der Lehre der Heiligen des Karmel.

Mit dieser kontemplativ-apostolischen Ausrichtung geben die Mitglieder des Säkularordens der Unbeschuhten Karmeliten in der Welt das dem Karmel eigene Zeugnis: "So wahr der Herr, der Gott Israels, lebt, in dessen Dienst ich stehe" (1 Kön 17,1).

WESEN

der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft

1. Die Teresianische Karmel-Gemeinschaft (Säkularorden der Unbeschuhten Karmeliten) ist eine Vereinigung von Gläubigen, die sich in der Welt um die Vollkommenheit gemäß dem Evangelium bemühen und dabei ihr Christ-Sein vom Geist des Teresianischen Karmel inspirieren lassen und sich unter seine Führung stellen.

Die Mitglieder gehören voll zur Karmel-Familie und sind deswegen Söhne und Töchter dieses Ordens, im geschwisterlichen Austausch derselben geistigen Güter und in der Teilhabe an derselben Berufung zur Heiligkeit und an der gleichen Sendung der Kirche, wohl aber mit dem wesentlichen Unterschied im Lebensstand.

2. Die Ideale, welche die Teresianische Karmel-Gemeinschaft ihren Mitgliedern mit auf den Weg gibt als besondere Merkmale eines lebendigen Bemühens um die christliche Heiligkeit, sind gemäß den Gnadengaben und der Lehre der heiligen Gründer des Ordens folgende: eine besondere, vertrauensvolle Offenheit für die Liebe Gottes; die Pflege des inneren Betens, verbunden mit der Einübung in die innere Freiheit von den Dingen; hochherzige Nächstenliebe und apostolischer Eifer. Bei all dem stellen sich die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft in kindlichem Vertrauen unter den Schutz der Gottesmutter.

3. Die Teresianische Karmel-Gemeinschaft besteht in der Regel aus eigenständigen Gruppen, den örtlichen Karmel-Gemeinden, in denen die Mitglieder miteinander ihre karmelitanischen Ideale verwirklichen und einander wertvolle geistliche Hilfe schenken. Die örtlichen Karmel-Gemeinden pflegen auch zu gegenseitigem Nutzen den Kontakt mit dem ganzen Orden.

GEISTLICHES LEBEN

der Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft

4. Getreu der Einladung und dem Beispiel Jesu Christi, ohne Unterlaß zu beten, und getreu dem Kernsatz der Karmel-Regel, "Tag und Nacht im Gesetze des Herrn zu betrachten und im Gebete zu wachen", trachten die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft vor allem danach, in der Gegenwart Gottes und nach seinem heiligen Willen zu leben.

Deswegen pflegen sie mit großem Eifer den Geist des Gebetes und das innere Beten selbst, dem sie täglich wenigstens eine halbe Stunde in innerer Sammlung widmen. Sie bemühen sich, daß in ihnen durch das Hören des Wortes Gottes, vornehmlich in der hl. Liturgie, und durch die Geistliche Lesung "die alles überragende Kenntnis Jesu Christi" (Phil 3,8) wächst. Darin liegen die wahren Quellen christlicher und karmelitanischer Spiritualität.

5. Das liturgische Leben als fortdauernde Teilhabe am österlichen Geheimnis bietet den Mitgliedern der Teresianischen Karmel- Gemeinschaft Nahrung und Stärke in ihrem täglichen Streben, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus nachzufolgen. So gelangen sie zu einer immer tieferen Vereinigung mit Gott, indem sie die Freuden und Leiden ihres eigenen Lebens zu einem Opfer des Lobes und der Verherrlichung für den Herrn machen.

Seinen Ausdruck findet das liturgische Leben der in der Welt lebenden Karmeliten in der Mitfeier der hl. Eucharistie und des kirchlichen Stundengebetes. Deswegen nehmen sie, wenn es ihnen möglich ist, täglich an der hl. Messe teil und beten jeden Tag das Morgen- und Abendlob (Laudes und Vesper) aus dem Stundenbuch der Kirche und womöglich auch das Nachtgebet (Komplet), bevor sie sich zur Ruhe begeben.

Triftige Gründe erlauben es ihnen, das Stundengebet durch andere Gebete zu ersetzen.

Die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft schätzen das Sakrament der Buße oder Versöhnung sehr hoch. Sie sollen auch nach Möglichkeit die bewährten Formen christlicher Frömmigkeit üben. Darüber können die Ergänzungen zur Lebensordnung nach Maßgabe des jeweiligen Lebensraumes noch Genaueres bestimmen.

6. Der in der Welt lebende Karmelit nimmt auch die Einladung des Herrn zur Selbstverleugnung gerne an und folgt diesem Ruf bereitwillig, indem er jeden Tag sein Kreuz auf sich nimmt. In Vereinigung mit dem Opfer Christi übt er gerne die Entsagung, eingedenk der Mahnung unserer hl. Mutter Teresa von Avila, daß sich "Gebet und ein weichliches Leben nicht miteinander vertragen" (Weg der Vollkommenheit 4,2).

Mit großer Treue beobachtet er die Bußordnung der Kirche und nimmt je nach seinen Möglichkeiten in hochherziger Gesinnung noch freiwillige Bußwerke auf sich, besonders in den Bußzeiten und an den Bußtagen des Kirchenjahres. Die Ergänzungen zur Lebensordnung bestimmen noch Näheres über die Bußformen.

7. Im Leben eines Karmeliten gehört der Jungfrau Maria ein besonderer Platz. Vor allem ist sie ihm Vorbild im Hören auf das Wort des Herrn und in ihrem treuen Dienst für ihn. Außerdem ist sie ja die Mutter des Ordens, der unter ihrem besonderen Schutz steht.

Dieses tief innerliche marianische Leben drückt er auch nach außen hin durch die tägliche Verehrung der seligsten Jungfrau Maria aus; in dieser Gesinnung trägt er auch das heilige Skapulier des Karmel, das aus triftigen Gründen auch die Form einer Medaille haben kann.

8. Im Wissen, daß Gebet und Apostolat, wenn sie echt sind, voneinander untrennbar sind und sich gegenseitig Nahrung geben, bemühen sich die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft um eine eifrige Übung der Nächstenliebe und um die eigene apostolische Verantwortung in Kirche und Welt.

Wenn sie ihre apostolische Aufgabe auch hauptsächlich durch eine immer innigere Vereinigung mit Gott und durch das Zeugnis ihres Gebetslebens zu erfüllen trachten, so sind sie doch gleichzeitig für jede Art von apostolischem Einsatz offen. Sie setzen sich besonders für die geistlichen Berufe und für die Missionen ein und helfen bei anderen Aufgaben des Ordens mit.

Alle diese Tätigkeiten werden entsprechend den geographischen Gegebenheiten von den Ergänzungen zur Lebensordnung genauer bestimmt.

9. Die Teresianische Karmel-Gemeinschaft nimmt sich die Urkirche zum Vorbild, wo alle "ein Herz und eine Seele" (Apg 4,32) waren. Sie hält ihre Mitglieder zur Pflege geschwisterlicher Gemeinschaft mit den anderen Angehörigen der gleichen Ordensfamilie an und fördert, vom Hl. Geist beseelt, das geistliche Wachstum der einzelnen Mitglieder.

Der in der Welt lebende Karmelit nimmt Anteil an den Leiden der lebenden Brüder und Schwestern der Gemeinschaft, besonders der bedürftigsten. Der verstorbenen Mitglieder gedenkt er im Gebet. Näheres darüber wird durch die Ergänzungen zur Lebensordnung bestimmt.

Die örtliche Karmel-Gemeinde kommt für gewöhnlich einmal im Monat zusammen, um die Weiterbildung aller ihrer Mitglieder zu fördern: durch einen geistlichen Vortrag, durch das Gespräch über die Angelegenheiten der Gemeinschaft, durch gemeinsames Gebet und gegenseitige Bestärkung in der Nächstenliebe.

Weitere Zusammenkünfte werden empfohlen, z.B. Einkehrtage, Exerzitien, Treffen, usw..

EINFüHRUNG

in die Teresianische Karmel-Gemeinschaft

10. Jene Glieder des Gottesvolkes, die vom Herrn berufen und frei von Hinderungsgründen sind, die ihre eigene Berufung bewußt annehmen und die Lebensordnung der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft bejahen, können darum bitten, von der zu- ständigen Obrigkeit in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden.

Nach einer entsprechenden Kontaktnahme mit der Gemeinschaft wird der Kandidat zur Einführungszeit zugelassen, die in der Regel zwei Jahre dauert. Am Ende derselben legt er sein zeitliches Versprechen ab und drei Jahre später das endgültige.

Das Eintrittsalter und andere Voraussetzungen werden von den Ergänzungen zur Lebensordnung bestimmt.

11. Die Eingliederung in die Karmel-Gemeinschaft erfolgt durch das Versprechen, das vor der versammelten Gemeinde mit folgenden Worten abgelegt wird:

"Vom Hl. Geist geleitet und von Gott berufen verspreche ich... den Oberen des Teresianischen Karmel und Euch, meinen Brüdern und Schwe- stern, gemäß dem Evangelium nach der Vollkommenheit zu streben im Geist der Räte von Keuschheit, Armut und Gehorsam und im Geist der Seligpreisungen, entsprechend der Lebensordnung der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft. Dieses mein Versprechen gelte zunächst für drei Jahre. Ich stelle es vertrauensvoll der Jungfrau Maria anheim, der Mutter und Königin des Karmel."

Nach drei Jahren legt der Kandidat das endgültige Versprechen ab. Die Worte sind dieselben wie oben, nur mit folgender sinngemäßer Änderung: "Dieses mein Versprechen gelte für immer."

12. Der Gegenstand des Keuschheitsversprechens entspricht der Tugend der Keuschheit je nach dem eigenen Lebensstand des betreffenden Mitglieds. Das Versprechen ist deswegen kein Hindernis, diesen Lebensstand zu ändern. Der in der Welt lebende Karmelit, ob ledig, verheiratet oder verwitwet, will mit seinem Keuschheitsversprechen ausdrücken, daß er ganz bewußt nach der Ordnung des göttlichen Gesetzes leben will und in der Berufung zur vertrauten Gemeinschaft mit Gott ein besonderes Zeugnis für die Seligpreisung ablegen will, die lautet: "Selig, die ein reines Herz haben, denn sie werden Gott schauen" (Mt 5,8).

13. Mit ihrem Versprechen bringen die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft auch eine besondere Hochachtung der Seligpreisung zum Ausdruck, die sich auf die Armut bezieht. Sie lieben sie, wie Christus sie geliebt hat, und bemühen sich in einem Leben nach dem Evangelium, die unermeßlichen Möglichkeiten der Hingabe, der Entsagung, vor allem aber der Hoffnung und der inne- ren Freiheit zu entdecken, die ihr innewohnen. Sie finden darin auch einen Weg der Vereinigung mit Christus, der, obwohl er reich war, aus Liebe zu uns arm wurde (vgl. 2 Kor 8,9) und "sich entäußerte" (Phil 2,7), um den Brüdern und Schwestern zu dienen.

14. Gegenstand des Gehorsamsversprechens ist, was die rechtmäßigen Oberen der Generalobere, der Provinzial und der Rat der Karmel-Gemeinde im Sinne und im Umfang dieser Lebensordnung befohlen haben.

Das Gehorsamsversprechen schenkt dem Mitglied die Gnade, sich innerlich bereitzuhalten für die Anregungen des Herrn, die er durch seine menschlichen Vertreter auf Erden mitteilt und die den Glauben läutern und die Vereinigung mit Ihm erleichtern, der aus Liebe "gehorsam war bis zum Tod" (Phil 2,8).

15. Ein Jahr nach dem endgültigen Versprechen können die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft darum bitten, zur Ablegung der Gelübde von Keuschheit und Gehorsam zugelassen zu werden. Diese Gelübde sind in dem Sinn zu verstehen, wie es in den Nummern 12 und 14 beschrieben wurde. Die Gelübde bedeuten aber kraft der Tugend der Gottesverehrung eine tiefere Selbsthingabe und bringen deswegen auch eine größere Verpflichtung mit sich. Sie werden mit folgenden Worten abgelegt:

"Um in der Nachfolge Jesu Christi unter dem Schutz der Jungfrau Maria treu zu leben, mache ich... dem Allmächtigen Gott die Gelübde von Keuschheit und Gehorsam und lege sie in die Hände des Oberen des Teresianischen Karmel, entsprechend der Lebensordnung der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft. Diese meine Gelübde gelten für mein ganzes Leben."

16. Die Bindung des Versprechens und noch mehr der Gelübde ist an sich beständig und unlösbar. Schwerwiegende Gründe geben aber dem Rat der Karmel-Gemeinde das Recht, ein Mitglied zu entlassen. Seinerseits kann auch ein Mitglied aus rechtmäßigen Gründen darum bitten, die Gemeinschaft verlassen zu dürfen. In diesem Fall muß der Rat zustimmen und das Mitglied vom Versprechen bzw. von den Gelübden lösen.

Jedoch soll der Rat niemand entlassen, und auch kein Mitglied soll die Gemeinschaft verlassen, ohne daß es vorher eine geschwisterliche Aussprache gegeben hätte.

Das Versprechen wird jährlich in der Versammlung während der österlichen Zeit erneuert.

17. Wenn ernsthafte Gründe dafür sprechen, kann der zuständige Ordensobere (General oder Provinzial oder von ihnen beauftragte Mitbrüder in der jeweiligen Zuständigkeit) jemanden als Diaspora-Mitglied in die Teresianische Karmel-Gemeinschaft aufnehmen.

Die Diaspora-Mitglieder beachten in allem die vorliegende Lebensordnung, mit Ausnahme der Punkte, die das Gemeinschaftsleben betreffen.

GLIEDERUNG UND LEITUNG

der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft

18. Die Teresianische Karmel-Gemeinschaft besteht aus örtlichen Gemeinden als sichtbares Zeichen der Kirche.

Die einzelnen Karmel-Gemeinden werden von der Ordensobrigkeit kanonisch errichtet; mit ihr verbindet sie das Band brüderlicher Gemeinschaft und die Bereitschaft, voneinander zu lernen.

19. Dem Generaldefinitorium steht es zu, die Ergänzungen zur Lebensordnung zu billigen und auszulegen. Ebenso ist es seine Aufgabe, die Lebensordnung selbst auszulegen.

Der Generalobere errichtet die örtlichen Gemeinden und führt bei ihnen die Pastoralvisitation durch. Er hat auch die Vollmacht, im Einzelfall von der Lebensordnung zu dispensieren, ebenso von den Ergänzungen. Auch eventuelle rechtliche Bereinigungen gehören zu seinen Vollmachten. Er entscheidet die Fälle, die von der Lebensordnung nicht vorgesehen sind und andererseits von den örtlichen Karmel-Gemeinden nicht gelöst werden können. Bei diesen Aufgaben steht dem Generaloberen der Generalsekretär für die Teresianische Karmel-Gemeinschaft zur Seite, dem es auch obliegt, die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Regular- und dem Säkularorden zu fördern; er hält auch Kontakt mit den Provinzbeauftragten und den Geistlichen Beiräten, um dadurch die Lebendigkeit der Gemeinschaft mit geeigneten gemeinsamen Un- ternehmungen zu stärken.

20. Der Provinzobere, dem im allgemeinen ein Provinzbeauftragter zur Seite steht, hat die Aufgabe, über den guten Stand der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft in seinem Bereich zu wachen. Er führt die Pastoralvisitation bei den Karmel-Gemeinden durch und ernennt ihre Geistlichen Beiräte, nachdem er mit dem Rat der Karmel-Gemeinde gesprochen hat.

In Zweifelsfällen ist der Provinzial die erste Berufungsinstanz.

21. Der Geistliche Beirat einer örtlichen Karmel-Gemeinde ist normalerweise ein Priester des Karmelitenordens, der vom zuständigen Provinzial ernannt wird. Er soll der Gemeinschaft geistliche Anregungen geben, damit die Mitglieder der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft in ihrer Berufung geführt werden und ihr wirksam entsprechen, vor allem in der Zeit der Einführung.

Der Geistliche Beirat nimmt an den Ratsversammlungen der Karmel-Gemeinde teil, jedoch ohne Stimmrecht. Für die Aufnahme in die Gemeinschaft und für die Entlassung, für die Zulassung zum Versprechen und zu den Gelübden sowie für die Entbindung von beidem und schließlich zur Wahl des Verantwortlichen für die Einführungszeit ist die ausdrückliche Zustimmung des Geistlichen Beirats notwendig. In diesen Fällen ist er der Vertreter des Ordens.

22. Wo kein Priester des Teresianischen Karmel das Amt des Geistlichen Beirats übernehmen kann, wird mit dieser Aufgabe ein anderer Priester vom Ordensgeneral bzw. Provinzial je nach Kompetenz betraut, nachdem die Zustimmung des für diesen Priester zuständigen Oberen eingeholt worden ist.

23. Die örtliche Karmel-Gemeinde, die sich aus denen zusammensetzt, die wenigstens das zeitliche Versprechen abgelegt haben, wählt alle drei Jahre ihren Vorsitzenden und die drei Ratsmitglieder. Diese vier wählen zusammen den Verantwortlichen für die Einführungszeit, den der Geistliche Beirat ausdrücklich bestätigen muß.

Der Vorsitzende der Gemeinde, der Verantwortliche für die Einführungszeit und die drei Ratsmitglieder bilden den Rat der Karmel- Gemeinde; dieser wählt seinerseits den Schriftführer und den Kassenverwalter.

Das Wahlverfahren, das von den Ergänzungen zur Lebensordnung festgelegt wird, soll so beschaffen sein, daß die Wählenden in ihrer Entscheidung frei sind, Mehrheiten berücksichtigt werden und die einzelnen Personen in den Ämtern nach einem angemessenen Zeitraum abgelöst werden können.

Wo solche Satzungen fehlen, soll das allgemeine Recht der Kirche beachtet werden.

24. Der Rat der Karmel-Gemeinde hat die erste Zuständigkeit, und ihre Mitglieder gehorchen seinen Entscheidungen kraft des Versprechens und der Gelübde, soweit etwas die Lebensordnung betrifft.

Die erste Sorge des Rates soll es sein, sich um die christliche und karmelitanische Reife der Gemeindemitglieder zu bemühen. Folgendes fällt in seine Zuständigkeit:

Zulassung zur Einführungszeit, zum Versprechen und zu den Gelübden;

die Zeit der Vorbereitung für das zeitliche Versprechen zu verringern, wenn es dafür triftige Gründe gibt und der Provinzial zustimmt;

die Gemeinde zu den dreijährigen Wahlen zusammenzurufen;

ein Mitglied des Rates nachzuwählen, wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind;

wenn es notwendig ist, ein Mitglied der Gemeinde zu entlassen;

ein Diaspora-Mitglied, das diesen Status aufgeben will und um Aufnahme in die Gemeinde bittet, zuzulassen und das Verfahren dafür festzulegen;

aus triftigen Gründen ein Mitglied einer anderen Karmel-Gemeinde aufzunehmen, wenn jenes diesen Wechsel wünscht;

an die zuständigen Oberen jene Fälle weiterzuleiten, welche die eigene Kompetenz überschreiten.

Der Rat der Karmel-Gemeinde tritt normalerweise zweimal im Jahr zusammen und außerdem dann, wenn es eine ihm zustehende Aufgabe erfordert.

25. Der Vorsitzende, der nur aus dem Kreis der Mitglieder mit endgültigem Versprechen gewählt werden kann, ruft die Versammlungen der Gemeinde zusammen und leitet sie; er hält mit allen Mitgliedern der Gemeinde Verbindung und leistet ihnen seinen geschwisterlichen Dienst.

Ihm steht es zu, die Aufgaben in der Gemeinde zu verteilen, wie z.B. die Sorge für die kranken Brüder und Schwestern und andere nützliche Dienste. Er wacht über deren gute Ausführung und sorgt dafür, daß in allem die Nächstenliebe gepflegt werde.

Er unterstützt den Geistlichen Beirat und den Verantwortlichen für die Einführungszeit in ihren Aufgaben und kann vorübergehend an ihre Stelle treten.

26. Der Verantwortliche für die Einführungszeit hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Geistlichen Beirat die Kandidaten auf das zeitliche und das endgültige Versprechen vorzubereiten, indem er sie im echten Geist des Evangeliums unterweist, ebenso in der karmelitanischen Spiritualität. Er führt sie auch in die vorliegende Lebensordnung und in die Ergänzungen ein.

Der Verantwortliche für die Einführungszeit kann im Notfall vorübergehend den Vorsitzenden der Karmel-Gemeinde in all seinen Aufgaben vertreten.

27. Der Schriftführer bewahrt die Bücher auf, in denen die Wahlen, die Zulassungen zur Einführungszeit, zu den Versprechen und zu den Gelübden aufgezeichnet sind, und bringt sie auf den neuesten Stand. Er legt diese Bücher dem Rat der Karmel-Gemeinde bei den zwei jährlichen Versammlungen und der ganzen Gemeinde bei den dreijährigen Wahlen vor. Der Schriftführer nimmt an den Zusammenkünften des Rates teil, wenn er dazu aufgefordert wird; er hat aber kein Stimmrecht, sondern zeichnet lediglich die Beratungspunkte und Beschlüsse auf. Er steht für jeden Dienst zur Verfügung, der mit seinem Amt zusammenhängt und um den er vom Vorsitzenden gebeten wird.

28. Der Kassenverwalter hat die Aufgabe, die gesammelten Gelder aufzubewahren und sie gemäß den Anweisungen des Rats zu verwalten.

Die Mitglieder einer jeden Karmel-Gemeinde leisten je nach den persönlichen Verhältnissen ihren Beitrag für die apostolischen oder karitativen Aufgaben ihrer Gemeinde.

29. Weitere Organe auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene können im Einklang mit dieser Lebensordnung geschaffen werden, wenn es für sinnvoll erachtet wird. Dafür ist die Zustimmung des Generaldefinitoriums des Ordens einzuholen.

Das gilt auch für die Sammlung von Richtlinien und offiziellen Auslegungen dieser Lebensordnung der Teresianischen Karmel-Gemeinschaft für besondere geographische oder kulturelle Bereiche.

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